Abtreibung - Die unzutreffende Bezeichnung für Mord an einem Menschen :


Kann man das tatsächlich so sehen?

Wir sind der Meinung: JA !!!

Und wie kommen wir zu dieser Meinung?

Nun, es gibt mindestens zwei Argumente, die uns zu diesem Schluß kommen lassen:

  • Wissenschaftler stellen fest, das der Mensch von Anfang Mensch ist, und sich nicht erst dazu entwickelt. Denn der Mensch ist mehr als blos ein Zellhaufen, in Ihm sind Geist, Seele und Leib vereinigt, die nicht auseinander dividiert werden können.
  • Der deutsche Staat stellt fest, daß Abtreibung gegen das Grundgesetz verstößt !
aber
er in den ersten 12 Wochen diese Straftat straffrei behandelt. Somit weiß unser Staat eigentlich sehr genau, was Abtreibung ist, nämlich ein Verbrechen gegen einen Menschen! 

 

 Argumente für eine Abtreibung:

  • Gefährdung an Leib und/oder Leben der Schwangeren,
    ansonsten keine !!!

 

Argumente gegen eine Abtreibung:

Ist der Embryo nur ein Zellklumpen bzw. ein befruchtetes Ei und kein Mensch?

Die Aussage ignoriert den Stand der Wissenschaft:

  • Das "Biogenetische Grundgesetz (1866)" von Ernst Haeckel (ein Schüler Darwins), wonach der Embryo im Laufe seiner Entwicklung alle Stufen einer möglichen Evolution durchläuft, von der Amöbe zum Fisch, über das niedere Wirbeltier zum Affen und schließlich zum Menschen, ist als einer der größten Irrtümer der Medizinalgeschichte erkannt worden.
  • Wissenschaftlich ist erwiesen, daß das ungeborene Kind von Anfang an ein Mensch ist.
  • Mit der Verschmelzung der Kernzellen werden alle genetischen Eigenschaften des Menschen festgelegt. Es beginnt eine Entwicklung, ohne Unterbruch, bis ins hohe Alter, bis zum Tod. Bereits am 18.Tag nach der Befruchtung beginnt sein Herz zu schlagen, nach sieben Wochen sind alle Organe funktionsfähig.

Gibt es Situationen, in welchen der Frau das Austragen der Schwangerschaft nicht zuzumuten ist?

  • Durch unerwünschte Schwangerschaften können tatsächlich Notsituationen entstehen, welche eine Frau schier überfordern. In diesen Fällen braucht es großzügige und unbürokratische Hilfe und das Mittragen des menschlichen Umfeldes.
  • Abtreibung ist nie eine Lösung, sondern immer ein Unrecht. Für das ungeborene Kind ist die Abtreibung keine Zumutung, sondern ganz einfach das Ende. Vor dieser Tatsache muß die Notsituation der Mutter neu beurteilt werden. Die Lösung heißt: Schutz und Hilfe für Mutter und Kind.

    [Im Falle der akuten Lebensgefahr der Mutter können lebensrettende Sofortmaßnahmen eine Abtreibung zur Folge haben, werden aber nicht als solche bezeichnet].

Gibt es den "staatlich verordneten, menschenunwürdigen Gebärzwang" wirklich?

  • Der Staat verordnet nicht das Gebären, sondern schützt das menschliche Leben als das höchste Rechtsgut der Gesellschaft. Die Frauhat sich den Gebärzwang bei der Zeugung (außer im Falle einer Vergewaltigung) selber verordnet. Will sie nun die Verantwortung auf das ungeborene Kind abschieben?

Menschenunwürdig ist vielmehr, ein wehrloses ungeborenes Kind zu töten.

Hat eine Abtreibung nur in seltenen Fällen Folgen für die Gesundheit und die Psyche der Frau?

  • Vorliegende medizinische Statistiken kommen zum Ergebnis, daß mindestens 2/3 aller Fälle die Abtreibung zu folgenden physischen und schweren psychischen Erscheinungen führt: schwere Depressionen,Psychosen, Alkoholmißbrauch, Frigidität, Selbstmordabsichten, Unfruchtbarkeit, Frühgeburt bei späteren Schwangerschaften, psychosomatische Störungen, usw.
  • Eine Abtreibung ist eine Hypothek für das ganze Leben, nicht nur für die Frau, sondern auch für den Mann und die überlebenden Geschwister.

Ist eine Strafe für Abtreibung deshalb abzulehnen, weil sie die Frau "kriminalisiert"?

  • Die verschiedenen Initiativen "für das Leben" "kriminalisieren" vor allem jene Personen, welche die Abtreibung ausführen. Die Befürworter der Fristenlösung "kriminalisiert" hingegen die Frauen, welche nach einer Frist von 14 Wochen eine Abtreibung vornehmen lassen.
  • Leben und Eigentum gehören zu den wichtigsten Rechtsgütern überhaupt und müsssen mittels Androhung von Sanktionen ausreichend geschützt werden.
  • Die Fristenlösung sieht für das ungeborene Kind in den ersten 14 Wochen einer Schwangerschaft keinerlei Schutz vor. Die Strafe wird ohne Angabe von alternativen Schutzmöglichkeiten gestrichen.
  • Eine Frist von 14 Wochen ist medizinisch unhaltbar und rechtlich Ausdruck von Willkür.

Soll bei Vorliegen einer Vergewaltigung die Abtreibung straffrei zugelassen werden?

  • Abtreibung hat keinen therapeutischen Wert und ist kein Heilmittel für die schweren Verletzungen durch Vergewaltigung. Die Verletzungen können nicht durch ein weiteres brutales Erlebnis, die Abtreibung, geheilt werden. Im Gegenteil: Abtreibung nach der Vergewaltigung kann eine Frau an den Rand der Verzweiflung bringen.
  • Abtreibung nach Vergewaltigung kann im Rechtsstaat deshalb nicht für straffrei erklärt werden, weil das ungeborene Kind, das bei der Vergewaltigung entstanden ist, ein Mensch ist und deshalb Anspruch auf Rechtsschutz hat.
  • Adoption ist hier ein gangbarer Weg !!!

Stimmt es, daß es mit einem liberaleren Abtreibungsgesetz weniger Abtreibungen gibt?

  • Nein, das Gegenteil ist der Fall: Je "liberaler" die Abtreibungsgesetztgebung, desto mehr Abtreibungen gibt es!
  • Für kein einziges Land der Welt trifft es zu, das mit der Lockerung der Strafbedingungen die Zahl der Abtreibungen zurückgegangen sind. Das wäre auch nicht logisch. In den USA stiegen die Abtreibungen nach der Freigabe im Jahre 1973 innert weniger Jahre von 150000 auf 1,6 Mio. pro Jahr. In Holland steigen die Abtreibungen unter den Holländerinnen immer noch. Nur insgesamt nehmen sie ab, weil ausländische Frauen für die Abtreibungen nicht mehr so oft nach Holland fahren. Zudem müssen die Abtreibungen in den ersten fünf Wochen nicht mehr als solche gezählt und gemeldet werden. In Deutschland haben die Abtreibungen nach der Einführung der Fristenlösung zugenommen. Ähnliches gilt für alle Länder.
  • Daß hingegen Strafe ein geeignetes Mittel ist, Abtreibungszahlen zu reduzieren, beweist derzeit auf eindrückliche Weise Polen. Nachdem unter linken Regierungen in der Vergangenheit die Abtreibung freigegeben war, wurde sie in den vergangenen Jahren fast gänzlich verboten. Die Abtreibungszahlen gingen zurück von 168587 (1965) auf 3047(1997)!!!

Soll die Frau das Selbstbestimmungrecht über die Weiterführung der Schwangerschaft haben?

  • Das Selbstbestimmungsrecht kann nur den eigenen Bauch betreffen, nicht aber den Bauch des Kindes. Das Kind ist nicht Eigentum der Frau.
  • Die Entscheidung der Frau bezieht sich nicht auf das "Weiterführen" der Schwangerschaft, sondern auf das "Töten" des ungeborenen Kindes.
  • Das Selbstbestimmungsrecht ist zwar angebracht bei der Frage, ob ein Kind entstehen soll, nicht aber nachher, wenn das Kind bereits lebt. Jedes Recht hat seine Grenzen. Es erlaubt niemals, jemanden umzubringen.

Soll die Abtreibung nur deshalb straffrei sein, damit die Frauen nicht in die Illegalität getreiben werden?

  • Die Drohung der Illegalität ist kein Grund, das schwere Unrecht gegenüber dem ungeborenen Kind nicht mehr zu betrafen. Selbst andere Formen von geringfügigerem Unrecht, wie z.B. Diebstahl und Betrug, werden nicht dadurch verhindert, daß sie für straffrei erklärt werden.
  • Die Gefahr, daß Frauen in Deutschland oder der Schweiz wegen illegalen Abtreibungen verbluten, gehört aufgrund der landesweiten medizinischen Versorgung der Vergangenheit an.
  • Für ungeborene Kinder spielt es keine Rolle, ob sie legal oder illegal getötet werden.
  • Frauen werden oft zur Abtreibung getrieben, weil sie vom sozialen Umfeld unter Druck gesetzt werden. Ein Gesetz gegen Abtreibung ist somit ein wesentlicher Schutz für die Frau und das Kind.

Ist die Tatsache, daß es Abtreibungen seit eh und je gab, Grund genug, sie zuzulassen?

  • Natürlich gab es Abtreibung seit eh und je. Aber auch Sklaverei gab es seit eh und je. Und dennoch wurde vor 135 Jahren in England, und etwas früher in den USA, die Sklaverei als menschenunwürdige Handlung endgültig abgeschafft.
  • Gibt es in den westlichen Ländern heute noch Ausnahmen für Sklaverei? Z.B. für den Fall, daß ein Sklave geistig behindert wäre, oder daß ein Sklavenhalter ohne Sklaven in eine Notsituation geriete?
  • Nein, Sklaveri ist abgeschafft. Und dasselbe soll in den nächsten Jahren auch mit der Abtreibung geschehen: Sie muß abgeschafft werden.

PASSAH trägt dazu bei, daß Abtreibung als menschenunwürdige Handlung an Frau und Kind und als Tiefpunkt im Leben jeder Frau erkannt und überwunden wird!